Die Stadt Wien stellt ihr Liegenschaftsmanagement auf neue Beine: Bisher wurden die umfangreichen Liegenschaften von verschiedenen Magistratsabteilungen verwaltet, von den Unternehmungen Wiener Wohnen, KAV und Wien Kanal, aber auch von anderen Institutionen der Stadt Wien wie der Wirtschaftsagentur Wien, dem Wohnfonds Wien, den Wiener Stadtwerken und der Wien Holding oder deren Töchtern gemanagt. Das soll jetzt zentralisiert werden.

 

Die Wiener Stadtregierung hatte Magistratsdirektor Erich Hechtner mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt, das nunmehr umgesetzt wird. Hechtner: " Neben der Immobilienbedarfsplanung geht es dabei auch um eine optimierte Nutzung und verbesserte Verwertung des Immobilienvermögens der Stadt."

 

Die MA 69 (Liegenschaftsmanagement) wird ab 1. April 2014 die zentrale Abstimmungsstelle in Immobilienangelegenheiten sein. Für die Magistratsabteilungen und -unternehmungen gibt es Abstimmungs-, Vorlage- und Meldepflichten, die je nach Vorhaben und Dienststelle variieren, jedenfalls aber eine zentrale Koordination immobilienrelevanter Prozesse unterstützen.

 

Als Basis für die Bedarfsplanung und -überprüfung wird eine zentrale Liegenschafts- und Nutzungsevidenz eingerichtet. Als oberstes Gremium wird auf Regierungsebene eine Immobilienkommission eingerichtet. Als deren Geschäftsstelle fungiert eine in der Magistratsdirektion angesiedelte Bereichsleitung. Die Immobilienstrategie gilt für alle städtischen Dienststellen, ausgelagerten Unternehmen und sonstigen Einrichtungen im Einflussbereich der Stadt Wien unter Beachtung der jeweiligen Satzung und der gesetzlichen Rahmenbedingungen. In sämtlichen immobilienrelevanten Themen muss künftig eine Abstimmung mit der Magistratsabteilung 69 vorgenommen werden.

 

Der Immobilienbestand der Stadt Wien soll zumindest auf jenem Niveau gehalten werden, der den gegenwärtigen Einfluss der Stadt Wien auf dem Immobilienmarkt insbesondere betreffend den Markt für Immobilien des Sozialen Wohnbaus sichert. Aus strategischen Gründen sind Verlagerungen innerhalb des Einflussbereiches der Stadt Wien, im Einzelfall auch Veräußerungen, zulässig. In absehbar nicht mehr benötigte Immobilien werden hingegen lediglich betriebsnotwendige Investitionen getätigt.

 

Über strategisch relevante Entwicklungsflächen wird entsprechende Verfügungsgewalt mit dem Ziel angestrebt, sie zu Standorten für bauliche Nutzung zu entwickeln.

 

Quelle: immobilien-magazin.at