Der zweite Prozesstag im Verfahren „Telekom V - Causa Schillerplatz" im Prozessreigen rund um die Telekom-Affäre begann mit der Fortsetzung der Befragung von Ex-TA-Vorstand und CFO Stefano Colombo. Für den Vormittag stand die Einvernahme von Ex-ÖBB-Chef Martin Huber am Programm.

 

Wie berichtet, hatte seine (treuhändig) zu 75 Prozent gehaltene GmbH (der Rest gehörte seiner mitangeklagten Frau) die Liegenschaftsanteile am Schillerplatz von der TA für 5,4 Millionen € gekauft und später für 10,9 Millionen € der Seeste verkauft. Dieser enorme Wertzuwachs nährte für die Staatsanwaltschaft den Verdacht, dass die TA zu billig verkauft habe, was Untreue darstelle.

 

Colombos Einvernahme drehte sich kurz nach 9 Uhr noch um Details aus dem Jahr 2007, wozu Colombo aufgrund seins voran gegangenen Ausscheidens aus der TA aber recht wenig sagen konnte. Er sagte, dass die TA die Liegenschaftsanteile (bloßes Miteigentum an der Liegenschaft) inkl. dem Recht, Wohnungseigentum (gem. WEG) zu begründen, verkauft hat. Richterin Claudia Moravec-Loidolt fasste zusammen: „Es war somit klar, dass die Berechtigung, Wohnungseigentum zu begründen, mitverkauft wurde, obwohl zuerst nur die Genehmigung zur Errichtung von Büros bestand." Colombo antwortete, aber nicht präzise - möglicherweise tat sich der Italiener auch mit der deutschen Sprache schwer, die bereitgestellte Dolmetscherin nahm er aber nicht in Anspruch.

 

Wichtig: der Käufer musste laut Colombo auch den nötigen Umbau zahlen, den die TA verlangte. Wie berichtet, befand sich im Haus eines der Hauptwahlämter, was der TA Kopfschmerzen bereitete, weil neue Hausbewohner bzw. Umbauarbeiten für die Entwicklung der Immobilie den technischen Betrieb der TA-Anlagen im Gebäude stören hätte können und dann in Teilen Wiens die Festnetztelefonie ausgefallen wäre.

 

Keine Ahnung von Huber

 

Colombo wusste nicht, dass hinter der Projektgesellschaft, die nach dem Schlaganfall von Ex-TA-Boss‘ Heinz Sundts Freund K. in den Deal eingestiegen ist, Huber steht. Er wusste aber, dass K. und Huber Freunde sind. Für die TA wäre das Risiko bei dem Deal aber gering gewesen, weil Barzahlung ausgemacht war: Ohne Geld, keine Anteile.

 

Und warum dauerte es zwischen der Unterschrift der TA am Vertrag und der Unterfertigung durch Hubers Frau sechs Monate, fragte die Richterin? Colombo antwortete zuerst ausweichend. „Wollte man was unter Dach und Fach bringen, was der Nachfolger so nicht mehr unterschrieben hätte?", fragte Moravec-Loidolt forsch. Colombo stotterte. Auf spätere Nachfrage meinte er, dass man damals eben die Liegenschaften loswerden wollte, weil man nicht betriebsnotwendiges Vermögen verkaufen wollte (bzw. nach AR-Beschluss: sollte, Anm.) und das nur eine „Belastung für die Firma" gewesen sei.

 

„Und warum wurde die Liegenschaft dann 2008 nach dem Kauf 2007 um 10,9 Millionen € verkauft?", fragte die Richterin. Sicher spielt der Denkmalschutz eine Rolle, meinte Colombo (Huber will genau diesen Aspekt aber heute noch ausführlich erklären, Anm.). Colombo antwortete zum Teil ausweichend.

 

Beweismittelfälschung

 

Dann ging es um die angebliche Beweismittelfälschung und Begünstigung. Die Mitangeklagte W. (heute ÖBB-Managerin) kannte Colombo nur entfernt, weil sie im Team des hausinternen Immo-Spezialisten F. arbeitete. F. ist der zentrale Zeuge im Fall, der aber wegen eines Schlaganfalls nicht aussagen konnte. Laut Colombo, wie der Angeklagte sich verteidigte, sei auch F. für die Gutachtenseinholung zuständig gewesen. F. hatte dafür ein Budget. Colombo sei daher nicht dafür verantwortlich, dass beim Schillerplatz-Deal kein Gutachten eingeholt wurde. Das ist der zentrale Punkt der Anklage, der die Untreue begründet. Also, dass Colombo und Sundt wissentlich ihre Vertretungsmacht durch Nicht-Einholung eines Gutachtens missbraucht haben und damit die TA schädigen wollten. Die Aussagen der Beschuldigten dazu waren bisher sehr detailreich - und natürlich in Opposition zur These der Ankläger.

 

Im Lauf der Verhandlung hatte Colombo immer mehr Schwierigkeiten, sich auf Deutsch auszudrücken. Sundt griff dann ein und schlug Colombo vor, doch die ohnehin bei der Richterin sitzende Dolmetscherin zu bemühen. Colombo tat das dann auch. Es ging um die heikle Frage des TA-Anwalts Norbert Wess, wie es zu den Unterschriften von Sundt und Colombo gekommen war und dass Colombo deswegen unterschrieben hätte, weil Sundt unterschrieben hatte. „Da müsse man präzisieren", übersetzte die Dolmetscherin: Er war nur damit einverstanden, dass Immo-Spezialist F. den Preis verhandelt. Erneut lief es darauf hinaus, dass beim vernehmungsunfähigen F. alle Fäden zusammenliefen.

 

F. und der Rechtsabteilungschef B. konnten nur maximal bis zu je zwei Millionen Euro Immo-Deals abschließen (im Innenverhältnis). Nach Außen wären die Prokuristen natürlich kraft Prokura unbeschränkt vertretungsbefugt gewesen.

 

Quelle: wirtschaftsblatt.at